Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kfz-Sachverständigenbüros Thaler Gutachten für Gutachten, Bewertungen, Stellungnahmen, Nachbesichtigungen und sonstige sachverständige Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen des Kfz-Sachverständigenbüros Thaler Gutachten, nachfolgend „Sachverständiger“ genannt.
Sie gelten für alle Verträge über Gutachten, Bewertungen, Stellungnahmen, Nachbesichtigungen sowie sonstige sachverständige Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Auftragserteilung
Die Beauftragung kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form erfolgen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
Der Sachverständige ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder auszusetzen, sofern wesentliche Informationen fehlen oder Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
§ 3 Leistungsumfang und Gutachtenerstellung
Die Gutachtenerstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Besichtigung zugänglichen Informationen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass:
- keine zerstörungsfreie Prüfung versteckter Schäden erfolgt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde
- Demontagearbeiten nur bei gesonderter Beauftragung durchgeführt werden
- das Gutachten eine fachliche Bewertung darstellt und keine Garantie für zukünftige Entwicklungen ist
§ 4 Restwert, Wiederbeschaffungswert und Kalkulation
Die Ermittlung von Restwerten und Wiederbeschaffungswerten erfolgt auf Grundlage regionaler und überregionaler Marktanalysen.
Restwertangebote aus spezialisierten Restwertbörsen können berücksichtigt werden.
Eine spätere Veränderung der Marktlage begründet keine Haftung des Sachverständigen.
§ 5 Nutzung des Gutachtens
Das Gutachten ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt.
Eine Verwendung für andere Zwecke, zum Beispiel gerichtliche Verfahren, Verkauf oder anderweitige wirtschaftliche Nutzung, erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, sofern sie der Schadenregulierung dient.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung.
Bei Haftpflichtschäden erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Sollte eine Kostenübernahme durch Dritte nicht erfolgen, bleibt der Auftraggeber zahlungspflichtig.
Der Sachverständige ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen.
§ 7 Abtretung
Der Auftraggeber kann seine Schadenersatzansprüche hinsichtlich der Sachverständigenkosten an den Sachverständigen abtreten.
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit der regulierungspflichtigen Versicherung.
§ 8 Haftung
Der Sachverständige haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
- nicht erkennbare oder verdeckte Schäden
- nachträglich eintretende Schäden oder Veränderungen
- unvollständige oder falsche Angaben des Auftraggebers
§ 9 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich ist
- alle relevanten Informationen bereitgestellt werden
Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung kann gesondert berechnet werden.
§ 10 Nachbesichtigung / Reparaturbestätigung
Nachbesichtigungen oder Reparaturbestätigungen erfolgen nur auf gesonderte Beauftragung.
Diese Leistungen sind kostenpflichtig, sofern keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt.
§ 11 130%-Regel und wirtschaftlicher Totalschaden
Die Beurteilung eines wirtschaftlichen Totalschadens sowie die Anwendung der 130%-Regel erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Begutachtung vorliegenden Daten.
Eine spätere Abweichung, insbesondere durch Reparaturentscheidungen oder Marktveränderungen, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Sachverständigen.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist.
§ 13 Geheimhaltung
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 14 Urheberrecht
Alle erstellten Gutachten und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht.
Eine Vervielfältigung, Veränderung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung des Sachverständigen.
§ 15 Haftung für Website-Inhalte
Die Inhalte der Website werden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
§ 16 Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Sachverständigenbüros.